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Leistungsbonus ist auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar.

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18 Dez, 2015
Leistungsbonus ist auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar.

Ein Leistungsbonus weist anders als z.B. vermögenswirksame Leistungen einen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung auf. Er ist daher nicht zusätzlich zu dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde zu zahlen, sondern kann in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen werden (ArbG Düsseldorf 20.4.2015, 5 Ca 1675/15)