Enthält das Rubrum eines mit einer AG abgeschlossenen Mietvertrages über Gewerberäume oder eines Nachtrags keine Angaben über die Vertretungsregelung der Gesellschaft, ist die Schriftform des Vertrags auch dann gewahrt, wenn nur ein Vorstandsmitglied ohne Vertretungszusatz unterzeichnet hat. Damit hat sich der XII. Senat von seinem Urteil vom 4.11.2009 (Az.: XII ZR 86/07) abgegrenzt (BGH 22.4.2015, XII ZR 55/14)