Ein Käufer, der vom Kaufvertrag eines ihm bereits überlassenen Fahrzeugs zurücktritt, darf die Vertragsrückabwicklung regelmäßig an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Amts- oder Landgericht einklagen. Er ist nicht verpflichtet, den Prozess beim Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des beklagten Verkäufers zu führen (OLG Hamm 27.10.2015, 28 U 91/15)