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Ferienjob – Welche Regelungen sind zu beachten?

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17 Jul, 2018
Ferienjob – Welche Regelungen sind zu beachten?

Viele Schülerinnen und Schüler möchten in den Ferien mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufbessern. Was dabei zu beachten ist, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

1. Alter und Tätigkeit

Kind ist i.S.d. Gesetzes, wer noch keine 15 Jahre alt ist. Von 15 bis 18 Jahren gilt man als Jugendlicher. Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren unter bestimmten Bedingungen arbeiten. Sie dürfen nur leichtere Tätigkeiten unternehmen.
Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen auch nicht alle Tätigkeiten verrichten. Sie dürfen keiner schweren körperlichen oder gefährlichen Arbeit nachgehen. Auch Akkordarbeit ist verboten.

2. Arbeitszeiten

Bei Kindern muss die Arbeitszeit zwischen 8 und 18 Uhr liegen. Jugendliche dürfen nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Aber hier gibt es Ausnahmen:
Bäckerhandwerk und Konditorei: 16-Jährige dürfen um 5 Uhr beginnen, 17-Jährige um 4 Uhr (nicht in Konditoreien)
Landwirtschaft: über 16 Jahre ab 5 Uhr bis 21 Uhr
Gaststätten- und Schaustellergewerbe: ab 16 Jahren bis 22 Uhr
Schichtbetrieb ab 16 Jahren erlaubt. Sie dürfen dann bis 23 Uhr arbeiten. Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen mind. 12 Stunden liegen.
Nach viereinhalb Stunden Arbeitszeit muss eine Pause von insgesamt 30 Minuten eingehalten werden. Bei mehr als sechs Stunden eine Pause von mind. 60 Minuten. Insgesamt dürfen Jugendliche nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten und ein Arbeitstag darf acht Stunden nicht überschreiten. Ausnahmen gibt es in der Landwirtschaft.

3. Wochenende

Grundsätzlich müssen Jugendliche am Wochenende frei haben, denn es gilt für sie die Fünf-Tage-Woche. Aber auch hier gibt es Ausnahmen in einigen Branchen, wie z.B. in Krankenhäusern und der Landwirtschaft. Jugendliche haben, wenn sie am Wochenende arbeiten, dann aber einen Anspruch auf einen anderen freien Tag in der Woche.

4. Dauer des Ferienjobs

Während der Schulferien dürfen Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren einen Ferienjob von höchstens vier Wochen im Jahr ausüben.

5. Höhe des Entgelts


Viele Ferienjobs sind häufig sog. 450-Euro-Jobs, so dass die Schüler höchstens 450 € pro Monat verdienen. Schüler können aber auch als kurzfristig Beschäftigte arbeiten. Der Job darf allerdings nicht länger als 70 Tage im Jahr dauern. Die Höhe des Einkommens ist dabei irrelevant. Bei über 750 € im Monat werden Steuern fällig. Diese können jedoch vom Finanzamt erstattet werden.
Für unter 18-Jährige wird kein Mindestlohn gezahlt. Sie müssen daher ihren Stundenlohn aushandeln. Bei über 18-Jährigen muss immer der Mindestlohn gezahlt werden, also mindestens 8,84 € pro Stunde.

(Bundesregierung PM vom 09.07.2018)