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Wichtige Rechtsfragen im Zuge der CORONA-Krise

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18 Mrz, 2020
Wichtige Rechtsfragen im Zuge der CORONA-Krise

1. Auswirkungen der CORONA-Krise auf Lieferverträge und Lieferantenbeziehungen

Neben den gesundheitlichen Risiken stellt die CRONA COVID-19-Pandemie gerade Unternehmer vor großen Herausforderungen und nicht selten vor Existenzgefährdungen.

So sind zahlreiche Unternehmen derzeit von Lieferengpässen oder gar Lieferstopps ihrer Lieferanten bedroht und können daher nicht mehr ordnungsgemäß produzieren oder, sofern sie selbst Lieferanten an einen Endabnehmer sind, diese selbst nicht mit Waren beliefern. Die wirtschaftlichen Folgen sind hier fatal und konfrontieren den Unternehmer neben seinem eigenen Umsatzausfall oftmals mit Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüchen des Endkunden.

Sofern man den Lieferanten aufgrund des Verzuges abmahnt ist man des Öfteren mit dessen rechtlichen Einwendungen, wie z.B. „Unmöglichkeit“ nach § 275 BGB, dem sogenannten „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ nach § 313 BGB konfrontiert oder bekommt mitgeteilt, dass er aufgrund „Höherer Gewalt“ nicht ausliefern kann.

Ob die jeweiligen Voraussetzungen dieser Einwendungen vorliegen, unterliegt der Einzelfallprüfung, da diese von unterschiedlichen Gegebenheiten, wie z.B. behördliche Anordnung als Grund des Lieferausfalls, keine ausreichende Personalkapazität aufgrund Krankheit von Mitarbeitern etc. abhängt.

Wir als erfahrene Vertragsrechtler stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und prüfen Ihre vertraglichen Lieferansprüche und setzen diese bei positiver Beurteilung durch oder –falls Sie zu den Lieferanten zählen- wehren evtl. Schadensersatzansprüche oder die gegen Sie geltend gemachten Vertragsstrafen ab.

2. Besondere Sorgfaltspflichten von Geschäftsführern/Vorständen in der CORONA-Krise

Gerade die Auswirkungen des COVID-19 auf das Unternehmen (nebst den Mitarbeitern) erfordern erhöhte Sorgfalt der Geschäftsführung, ist sie doch dazu verpflichtet, vom Unternehmen sämtlichen Schaden abzuwenden, ihn zu mindern und somit den Unternehmensbestand zu sichern. Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung zur ständigen Überwachung, der Identifikation von möglichen Risiken und deren Vermeidung und falls nicht verhinderbar, so doch zu deren Minimierung verpflichtet ist.

Um diese Pflichten zu befolgen und eine Geschäftsführer-Haftung zu vermeiden, bedarf es der Implementierung eins Risikomanagementsystems.

Wir als zertifizierte Compliance-Officer unterstützen Sie hierbei gerne.

3. Vorsorge im Falle der Handlungsunfähigkeit oder Tod aufgrund COVID-19

Auch wenn man nicht gerne hierüber spricht, so konfrontiert uns die CORONA-Krise auch mit Fragestellungen, wie z.B. wer handelt für das Unternehmen, wenn ich handlungsunfähig oder verstorben bin? Ist mein Unternehmen und/oder meine Familie in diesen Situationen ausreichend handlungsfähig und finanziell abgesichert?
Solche oder ähnliche Fragen stellen sich nicht nur bei gesundheitlichen Einschränkungen, sondern auch im Falle einer Quarantäneanordnung oder einer Ausgangsbeschränkung.

Wir als Erbrechtsexperten geben Ihnen in diesen Fragen gerne Hilfestellungen.