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Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts ist seit dem 24.02.2016 in Kraft.

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31 Mrz, 2016
Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts ist seit dem 24.02.2016 in Kraft.

Durch das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts wurden insbesondere die Kompetenzen von Verbraucherschutzverbänden ausgeweitet. Infolge der gesetzlichen Neuregelungen wird namentlich die Abmahnbefugnisse von Verbraucherschutzverbänden auf datenschutzrechtliche Verstöße erweitert. Dies gilt in Fällen, in denen Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Es steht zu erwarten, dass datenschutzrechtliche Themen von Seiten der Verbraucherschutzverbände zunehmend zum Gegenstand gerichtlicher Verfahren gemacht werden. Während im datenschutzrechtlichen Kontext insbesondere Abmahnungen durch Wettbewerber – auch mit Blick auf die umstrittene Frage, ob und in welchem Umfang datenschutzrechtliche Vorschriften überhaupt von Wettbewerbern auf Basis des Lauterkeitsrechts verfolgt werden können – bislang mit Zurückhaltung betrieben wurden, dürfte von den Verbraucherschutzverbänden ein deutlich intensiveres Vorgehen zu erwarten sein, wie dies auch schon im Vorfeld der Gesetzesreform bereits in Teilen zu beobachten war.