news

Zum Vorliegen eines vertraglichen Tätigkeitsverbots i.S.v. § 92a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 HGB im Handelsvertretervertrag

Kategorie

18 Dez, 2015
Zum Vorliegen eines vertraglichen Tätigkeitsverbots i.S.v. § 92a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 HGB im Handelsvertretervertrag

Wird einem Handelsvertreter auferlegt, hauptberuflich für den Unternehmer tätig zu werden, mit dem er den Handelsvertretervertrag geschlossen hat, so ist er nach Sinn und Zweck des § 92a Abs. 1 S. 1 HGB als Einfirmenvertreter kraft Vertrags einzustufen. Ein solcher Handelsvertreter ist zwar nicht völlig von diesem Unternehmer abhängig, sofern ihm eine nebenberufliche Tätigkeit gestattet ist. Bei der gebotenen typisierenden Betrachtung ist ein solcher Handelsvertreter jedoch einem Angestellten ähnlich angenähert wie ein Handelsvertreter, dem vertraglich vollständig untersagt ist, für weitere Unternehmer tätig zu werden (BGH 21.10.2015, VII ZB 8/15)