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Rücktritt vom Fahrzeugkauf: Gericht am Wohnsitz des klagenden Käufers örtlich zuständig

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18 Dez, 2015
Rücktritt vom Fahrzeugkauf: Gericht am Wohnsitz des klagenden Käufers örtlich zuständig

Ein Käufer, der vom Kaufvertrag eines ihm bereits überlassenen Fahrzeugs zurücktritt, darf die Vertragsrückabwicklung regelmäßig an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Amts- oder Landgericht einklagen. Er ist nicht verpflichtet, den Prozess beim Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des beklagten Verkäufers zu führen (OLG Hamm 27.10.2015, 28 U 91/15)